Was müssen Sie beachten?
Eine Vermietung des Waschsaugers ist nur nach vorheriger Reservierung möglich.
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag (24 Stunden).
Was müssen Sie mitbringen?
Um einen Waschsauger ausleihen zu können muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Außerdem ist eine Kaution von 100 Euro zu entrichten, welche bei mangelfreier Rückgabe zurückerstattet wird.
Die Mietgebühr ist bei der Abholung zu bezahlen.
Im Folgenden finden Sie noch unsere Allgemeinen Mietbedingungen:
Verleihbedingungen
Miettag
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Der Miettag endet spätestens nach 24 Stunden. Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daransetzen, in jedem Fall ein entsprechendes Gerät für Sie parat zu haben.
Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis.
Mietpreise und Kaution
Der Mietpreis für einen Miettag (max. 24 Std.) beträgt 20 €. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
Langzeitrabatt: Bei einer Mietdauer von drei Tagen beträgt der Mietpreis für das Gerät insgesamt 50 € (= 10 € Rabatt). Bei weiteren Tagen auf Anfrage.
Im Mietpreis inklusive ist ein Beutel mit Reinigungsmittel. Weiteres Reinigungsmittel kann für 2 € je Beutel erworben werden.
Die Kaution beträgt 100 € und ist bei Mietbeginn in bar zu entrichten. Außerdem muss der Personalausweis zur Kopie vorgelegt werden.
Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die eindeutige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungsanfragen sind bis spätestens zwölf Stunden vor Ende der Mietzeit zu stellen. Eine Verlängerung kann nur über Nachrichten erfolgen (SMS, facebook, EbayKleinanzeigen, etc.), nur ein Telefonanruf genügt grundsätzlich nicht. Die Garantie für eine Verlängerung besteht nicht.
Zustand und Gebrauch der Mietgeräte
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen hiervon werden im Vertrag schriftlich festgehalten.
Eine Nutzung ist nur für den privaten Gebrauch und nicht zu erwerbsmäßigen Zwecken gestattet.
Für den Waschsauger darf nur das mitgegebene Kärcher Reinigungsmittel verwendet werden.
Reinigung
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 10 € sofort zur Zahlung fällig.
Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf dessen Kosten instandgesetzt.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.
Verlust
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte
bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Legitimation
Bitte legen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor (Personalausweis). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.